Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 2132/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst und je ein Drittel der übrigen Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung wird nicht zugelassen.


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