Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 2783/04

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwen-den, wenn nicht der Beklagte bzw. der Beigeladene vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 19 K 2044/09
22. Juni 2009
19 K 2044/09 22. Juni 2009

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