Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 4146/04

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Ablehnungsbescheides vom 15. April 2003 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E vom 30. Juni 2004 verpflichtet, die Bauvoranfrage der Klägerin vom 15. Oktober 2002 zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes auf dem Grundstück G1 positiv zu bescheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.