Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 K 8067/04

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 11 K 5104/05
29. Mai 2008
11 K 5104/05 29. Mai 2008

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