Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 1969/05

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die ausgeschriebene Stelle der Stellvertretenden Abteilungsleitung II im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die diese selber trägt.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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