Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 172/07.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 29. Dezember 2006 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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