Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 1055/07

Tenor

Der Bescheid des Bürgermeisters der Stadt O1 vom 19. Juli 2006 und der Widerspruchsbescheid des Bürgermeisters der Stadt O1 vom 13. Februar 2007 werden aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 13.116,22 Euro zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist für den Kläger wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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