Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 4432/07

Tenor

Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Beklagten vom 8. August 2007 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte und die Beigeladene je zur Hälfte, ihre außergerichtlichen Kosten tragen Beklagter und Beigeladene jeweils selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte und die Beigeladene dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.


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