Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 L 1560/08

Tenor

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.


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