Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 9 L 209/09

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller (Geschäftszeichen: 9 K 7181/08) gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 18. September 2008 wird angeordnet.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller jeweils zur Hälf-te sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Der Streitwert wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.


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