Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 2052/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwen-den, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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