Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 K 660/09.A

Tenor

Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren einge-stellt.

Im übrigen wird festgestellt, dass die in dem Bescheid des Bundes-amtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. Januar 2009 festge¬setzte Ausreisefrist von einer Woche kraft Gesetzes auf einen Monat nach Rechtskraft dieses Urteils verändert wurde.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin und der Beklagten jeweils zur Hälfte auferlegt.


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