Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 76/10

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung un-tersagt, 14 der im Januar 2010 und eine der im März 2010 freien Be-förderungsstellen der Besoldungsgruppe A 11 BBesG mit den Bei-geladenen zu besetzen, bis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts insoweit eine erneute Auswahlentscheidung getroffen worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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