Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 1246/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 5803/11
8. Mai 2012
17 K 5803/11 8. Mai 2012
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 5488/11
16. Dezember 2011
17 K 5488/11 16. Dezember 2011

Referenzen