Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 2582/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 20 K 267/15
22. September 2016
20 K 267/15 22. September 2016

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