Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 K 2144/10

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, seinen Elternbeitragsbescheid vom 11. September 2008 betreffend G ab dem 1. August 2009 aufzuheben.

Die Elternbeitragsbescheide des Beklagten vom 28. September 2009 in der Fassung des Bescheides vom 16. Oktober 2009 und vom 18. Juni 2010 betreffend H werden aufge¬hoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages leisten.


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