Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 L 685/11

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abge-lehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird ab-gelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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