Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1251/11

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 3. Die Beigeladenen zu 1. und 2. tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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