Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1435/11

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung un-tersagt, die an der F-Gesamtschule in E ausge¬schriebene Planstelle der Besoldungs¬gruppe A 13 BBesO bzw. Ent¬geld¬gruppe 13 TV-L (1. Beförderungsamt g.D.), Stellen-Nr.: 00.00.00.00-00.0.00/000, mit dem Beigeladenen zu beset¬zen, bis über die Bewerbung der An¬trag-stellerin unter Beachtung der Rechtsauffas¬sung des Gerichts er¬neut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner und der Beigeladene tragen die Kosten des Ver-fahrens je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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