Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1760/11

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung un-tersagt, eine der beiden der Realschule C in N zugewiesenen Beförderungsstellen der Besoldungs¬gruppe A 13 BBesO mit der Beigeladenen zu beset¬zen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffas¬sung des Ge¬richts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Ver¬fahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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