Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 K 7648/10.A

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesam¬tes für Migration und Flüchtlinge vom 25. Oktober 2010 verpflichtet, den Kläger als Asylberechtigten anzuerkennen und ihm die Flücht-lingseigenschaft nach § 60 Abs. 1 AufenthG zuzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklag¬ten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwen¬den, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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