Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 535/12

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung auf-gegeben, für den Antragsteller einen Ausbildungsplatz freizu¬halten, bis über dessen Bewerbung um die Einstellung in den ge¬hobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen unter Beach-tung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut ent¬schieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 3.500,-Euro festge¬setzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.