Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 L 837/12.A

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anord¬nung aufgegeben, Maßnahmen zum Vollzug der Verbringung der Antrag-steller nach Italien vorläufig für die Dauer von sechs Monaten auszu-setzen. Ferner wird ihr aufgegeben, der zuständigen Ausländerbe-hörde unverzüglich mitzuteilen, dass eine Abschiebung der Antrag-steller nach Italien vor¬läufig für die Dauer von sechs Monaten nicht durchgeführt werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Ge-richtskosten nicht erhoben werden.


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