Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 1961/12

Tenor

Der Grundabgabenbescheid vom 27. Januar 2012 in der Gestalt des Grundabgabenbescheides vom 16. November 2012 wird aufgehoben, soweit eine Winterdienstgebühr von mehr als 9,00 Euro festgesetzt wird.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leisten.


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