Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 L 454/13.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 25 K 2341/13.A gegen die Abschiebungsanordnungen in den Bescheiden der Antragsgegnerin vom 29. Januar 2013 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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