Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 1065/13.A

Tenor

Unter entsprechender Abänderung der Beschlüsse der Kammer vom 17. September 2012, Az. 13 L 1447/12.A, und vom 24. September 2012, Az.: 13 L 1596/12.A, wird die aufschiebende Wirkung der Klage 13 K 6135/12.A gegen Ziffer 2. des Bescheids der Antragsgegnerin vom 6. August 2012 angeordnet.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde unverzüglich mitzuteilen, dass eine Abschiebung der Antragstellerin nach Italien vorläufig bis zur Entscheidung in  der Hauptsache nicht durchgeführt werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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