Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 5851/12.A

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 3. August 2012 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen