Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 8553/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 B 1669/25 HGW
30. Juli 2025
6 B 1669/25 HGW 30. Juli 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 3574/14
30. Januar 2015
13 K 3574/14 30. Januar 2015

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