Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 8388/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 514,68 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 30. November 2012 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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