Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 849/14.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 2412/14.A gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamtes vom 4. April 2014 wird angeordnet.

Den Antragstellern wird für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H.     bewilligt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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