Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 6655/12

Tenor

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung E.          vom 20. August 2012 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem beklagten Land wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.


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