Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 L 768/14

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 26 K 2221/14 gegen die Abordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 5. März 2014 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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