Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 1391/13

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ablehnungsbescheides vom 1. März 2013 verpflichtet, dem Kläger einen bauplanungsrechtlichen  Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit fünf Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung M.        , Flur 00, Flurstück 000 in E.          (F.        Weg 2a) nach Maßgabe des Antrages auf Vorbescheid vom 28. Februar 2012 in seiner Fassung vom 18. Juni 2014 zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 


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