Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 K 9652/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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