Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 2899/14

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens 3 K 7970/14 untersagt, den Bericht vom 26. November 2014 über die bei der Antragstellerin am 5. und 22. August 2014 durchgeführte Umweltinspektion im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung E.          zu veröffentlichen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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