Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 K 5152/14

Tenor

Dem Beklagten wird aufgegeben, den im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung E.          veröffentlichten Bericht zur Umweltinspektion vom 5. September 2013 in der aktuellen Fassung vom 25. November 2014 dahingehend zu ändern, dass die in dem Bericht enthaltenen Felder „Ergebnis der Umweltinspektion“ und die rechts daneben aufgeführten Einstufungen „Keine Mängel“, „Geringfügige Mängel“, „Erhebliche Mängel“ und „Schwerwiegende Mängel“ sowie die in der Legende hierzu unter 1), 2) und 3) aufgeführten Begriffsbestimmungen der geringfügigen, erheblichen und schwerwiegenden Mängel vollständig entfernt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und der Beklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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