Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 7239/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen, soweit sie nicht von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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