Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 5269/14

Tenor

Die Gebührenbescheide vom 4. August 2014 und 5. August 2014 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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