Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 246/15.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 554/15.A gegen Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 12. Januar 2015 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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