Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 L 1387/15.A

Tenor

Der Beschluss vom 19. Februar 2015 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 8 L 173/15.A wird geändert.

Dem Antragsteller wird für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L.        aus L1.    beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 436/15.A gegen die Abschiebungsanordnung in Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 13. Januar 2015 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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