Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 308/15

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 29. September 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Dezember 2014 verpflichtet, das Unfallereignis vom 15. August 2014 als Dienstunfall anzuerkennen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.


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