Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 8358/14

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E.          vom 7. November 2014 verpflichtet, den Kläger in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. 

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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