Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 L 23/16.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage (6 K 51/16.A) gegen die behördliche Befristungsentscheidung in Ziffer 6 des Bescheides des Bundesamtes vom 10. Dezember 2015 wird angeordnet.

Dem Antragsteller wird für das Verfahren erster Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T.     aus B.      beigeordnet.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gegenstandswert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.


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