Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 28 K 8502/14

Tenor

Die Verpflichtung des Klägers zu der Ersatzpflanzung von vier Bäumen in Ziffer 2 des Bescheides der Beklagten vom 28. November 2014 wird aufgehoben.

Die Kostend des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Koste vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.


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