Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 213/17

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für den Zeitraum vom 6. März 2017 bis zum 26. März 2017 Zugang zum T.------platz in E.          zum Zwecke der Durchführung eines Zirkusgastspiels ohne Beschränkungen der mitzuführenden Tiere zu gewähren und einen entsprechenden Nutzungsvertrag abzuschließen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auf 190.800,00 Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Meiningen (2. Kammer) - 2 E 203/18 Me
6. März 2018
2 E 203/18 Me 6. März 2018

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