Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 12855/17

Tenor

Die Gebührenbescheide der Beklagten vom 27. Juni 2017 betreffend die mobilen Verkaufswagen XX XX 000 und XX XX 000 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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