Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 10 K 7618/16

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung der Negativmitteilung vom 11. August 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Mai 2016 verpflichtet, über die Zulassung des Klägers zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes nach § 20 ELV unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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