Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 L 2978/18

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, die sich aus dem Schreiben vom 4. Oktober 2018 ergebenden geplanten Informationen auf der Internetplattform lebensmitteltransparenz.nrw.de zu veröffentlichen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Freiburg - 4 K 168/19
30. April 2019
4 K 168/19 30. April 2019

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