Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 2229/19

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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atzLinks">Der vorliegende Streitfall ist der zweitgenannten Fallgruppe zuzurechnen, da der Antragsgegner erklärt hat, die in Rede stehenden Beförderungsstellen weiterhin vergeben zu wollen. Den in einer solchen Konstellation geltenden rechtlichen Voraussetzungen genügt die Abbruchentscheidung des Antragsgegners.

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