Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 K 13275/17.A

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5

bsatzLinks">Der Kläger hat am 26. Juli 2017 Klage erhoben und zugleich einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt (22 L 3725/17.A).

6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 lass="absatzRechts">27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 <span class="absatzRechts">56

class="absatzLinks">Soweit der Europäische Gerichtshof fü;r Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 4. November 2014 die Rückführung einer Familie mit Kindern nach Italien davon abhängig gemacht hat, dass der abschiebende Staat zunächst die individuelle Garantie seitens der italienischen Behörden erhalten hat, dass die Familie in einer Art und Weise in Obhut genommen wird, die dem Alter der Kinder angepasst ist, und dass die Familie zusammengehalten wird,

bsatzRechts">57 Rechts">58</span> 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84

ks">Vgl. ständige Rechtsprechung des EGMR, Urteil vom 4. November 2014 - 29217/12, Tarakhel/Switzerland -, Rn. 93 f., m. w. N.; zum Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit: BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 22.

85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 class="absatzRechts">105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen